Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Erbringung sozialer Dienste im Rahmen der öffentlichen Gesundheitspflege und der
Altenhilfe im vorbeugenden, helfenden, pflegenden und entsprechend der Gesetzeslage im
heilenden Bereich.
- die Besserung und wenn erforderlich Wiederherstellung von Gesundheit,
körperlicher und geistiger Beweglichkeit sowie Erhaltung, Besserung des seelischen Gleichgewichtes.
Hilfe zur Selbsthilfe soll besondere Belastungen des Lebens abwenden oder ausgleichen.
- die Betreuung und Pflege neurologischer und psychiatrischer Krankheiten
- die Ausgestaltung des individuellen Umfeldes und der Förderung zwischenmenschlicher
Beziehungen vor allem von Menschen der älteren Generation.